So erfreulich es auch ist, dass in einigen Bundesländern wieder gedreht werden kann, nach langem Bangen und existenziellen Nöten vieler Filmschaffender, so schwierig sind allerdings die Bedingungen und Umstände, unter denen die Dreharbeiten wiederaufgenommen werden dürfen.
In den vergangenen Tagen war in der Presse zwar oftmals von den Problematiken zu lesen, mit denen Schauspielende, Drehbuchschreibende und Regieführende derzeit konfrontiert sind, da alles auf den notwendigen Mindestabstand zugeschnitten geschrieben und umgesetzt werden muss, doch auch für andere Berufsstände des Filmschaffens gestaltet sich das Arbeiten derzeit recht kompliziert. So dürfen Maskenbildner*innen und Mitarbeitende der Kostümabteilung den Mindestabstand verständlicherweise nicht unterschreiten – sie sind gezwungen daneben zu stehen und anzuleiten, was sich wirklich merkwürdig anfühlt, wenn man es doch gewohnt ist stets selbst Hand anzulegen.
Auch in der Kameraabteilung führen die neuen Richtlinien zu starken Einschränkungen, so soll der gebotene Abstand durch die Verwendung von Teleobjektiven korrigiert werden – Nähe wird nach den Richtlinien nun im Schnitt, oder mit optischen Tricksereien erzeugt. Wie die Realität aussieht, führt Regisseur Dominik Graf in einem Artikel der Süddeutschen mit dem Titel Dreharbeiten unter Pandemie-Bedingungen:“Filmen braucht Intimität“ aus, in dem er zur Umsetzung einer Kussszene nach den Corona Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft folgendes anmerkt:
„Wenn ich hier am Rosenheimer Platz einen Kuss inszeniere, bei dem ich die Schauspieler zwei Meter voneinander weg positioniere, muss ich die Kamera am Weißenburger Platz aufstellen, damit es so aussieht, als würden die halbwegs eng voreinander stehen. Es dauert eine halbe Stunde, um das einzurichten, der Schärfenzieher wird wahnsinnig, und am Ende würden die Zuschauer doch merken, dass da was nicht stimmt.“
Als Alternative stehen Vorgaben im Raum, nach denen sich Schauspielende, die sich beim Dreh dann doch nahekommen müssen, zuvor fünf Tage lang in Quarantäne begeben sollen…
So ist es mit vielen der Empfehlungen, die in der von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse herausgegebenen Branchenspezifischen Handlungshilfe, hier speziell für Filmproduktionen, zu lesen sind – allein der gebotene Mindestabstand und die Vorgaben für die Anzahl der Personen pro Quadratmeter sind unter Realbedingungen und in Abhängigkeit vom jeweiligen Motiv an vielen Sets schwerlich einzuhalten und wirbeln Zeit- und Drehpläne ordentlich durcheinander.
Es bleibt zu hoffen, dass sich Drehbücher nun nicht wieder in Richtung Heimatfilm bewegen, dass Filmschaffende durchhalten, dass diejenigen, die noch nicht wieder arbeiten können nun endlich staatliche Hilfe erhalten, bei der sie nicht durch jegliche Raster fallen und vor allem, dass der in der Filmbranche übliche geforderte Idealismus nicht allzu sehr leidet, denn gerade für den Kurzfilm ist dieser unabdingbar – viele von uns drehen in dieser Sparte oftmals ehrenamtlich oder auf Rückstellung und es wäre nicht auszudenken, wenn wir diese Herzensprojekte nicht weiter vorantreiben und unterstützen könnten…